Sie wollen den „Angelschein“ machen?
Einen „Angelschein“, von dem der Volksmund gern spricht, gibt es gar nicht. Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie:
- 1. Fischerprüfung
- 2. Fischereischein
- 3. Fischereierlaubnisschein
Die Regel dabei ist ganz einfach:
- · ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
- · ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
- · ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln.
Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint, jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen:
- In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache.
Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen „Bundesfischereischein oder „Bundesangelschein“. Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein Fischerprüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer, in denen Sie angeln wollen.
In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht!
Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich bei der „Unteren Fischereibehörde“ absolviert haben. Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes. Für den Fischereischein werden eine Verwaltungsgebühr und in der Regel auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen Beträge sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein beantragen.
Zur erfolgreichen Prüfung wiederum kommen Sie unter anderen auch über den erfolgreichen Abschluss eines Vorbereitungslehrganges. Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt. Das kann ein einziger landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise in Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf statt, wie zum Beispiel in Hessen.
Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind demnach in den Bundesländern unterschiedlich. Wir können hier aber nicht auf alle Besonderheiten der Bundesländer eingehen.
Wenn Sie dann Ihr Fischerprüfungszeugnis erhalten haben, und anschließend auch Ihren Fischereischein in den Händen halten, dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers erwerben, in dem Sie Angeln möchten. Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas.
Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Deshalb empfiehlt es sich im Allgemeinen, dem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren Erlaubnisschein zum Angeln. Außerdem verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit angeln können. Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereinsmitgliedschaft. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich bei nächster Gelegenheit sich über unseren Fischereiverein erkundigen.
Klicken Sie einfach auf unserer Homepage durch. Dort finden Sie Informationen und Hinweise, sowie eine Info-E-Mail-Adresse vom Fischereiverein Borken e. V.. Eine einfache Anfrage oder Anruf nach dem „Angelschein“ genügt, und wir informieren Sie über unseren Fischerverein und allen anderen Themen. Wir sind sicher, dass wir Ihnen zu allen Angelthemen weiterhelfen können, aber Ihre Fische, die müssen Sie dann schon selber fangen!
Alles klar? Na, dann los!
Ihr Fischereiverein Borken e. V.